AGB
I. Allgemeines
1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße, Gewichtsangaben u.a.) und Abbildungen sind unverbindlich; sie enthalten keine Beschaffenheitszusage, es sei denn, wir gewährleisten die Beschaffenheit ausdrücklich und schriftlich.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Verpackung und Transport werden nach Aufwand gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge. Abweichende Vereinbarungen über Skonti oder sonstige Kürzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
IV. Lieferzeit
1. Vereinbarungen über Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
2. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.
V. Druckerzeugnisse
Bei Verarbeitung geschlossener Dateien werden die Dateiinhalte von uns nicht bearbeitet; unsere Haftung ist auf die drucktechnische Verarbeitung der gelieferten Dateien beschränkt; sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Kosten für Probedrucke, Probesatz, Entwürfe und vergleichbare Vorarbeiten sind im Druckauftrag nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Wir erstellen einen Korrekturabzug; mit dessen Genehmigung durch den Auftraggeber geht die Haftung für Fehler und Mängel auf den Auftraggeber über, sofern etwaige Mängel des Druckerzeugnisses nicht durch technische Mängel der Produktion verursacht werden. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckvorlagen werden dem verfügbaren Druckformat angepasst. Geringfügige Abweichungen in der Farbwiedergabe können materialbedingt auftreten und sind kein Mangel des Druckerzeugnisses. Mehr- oder Mindermengen von bis zu 5% des Gesamtvolumens sind technisch bedingt möglich und kein Mangel der Lieferung.
VI. Musterbau / Displayherstellung / Studiodesign
Soweit wir die Herstellung von Werbeträgern, Studioeinrichtungen etc. übernehmen, stellt der Käufer die zu verwendenden Text- und Bilddateien zur Verfügung. Wir übernehmen die graphische Gestaltung, ggfls. das Raumdesign, die technische Herstellung und Errichtung und Produktion des Gesamtwerkes. Vom Käufer als Vorarbeit verlangte Baumuster werden gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit wir Fremd- oder Zwischenerzeugnisse verarbeiten, erhält der Käufer Gelegenheit zur Überprüfung; mit Produktionsfreigabe geht die Haftung für etwaige Mängel dieser Erzeugnisse auf den Käufer über. Dies gilt nicht für Mängel, die durch technische Fehler innerhalb unseres Produktionsablaufes verursacht werden.
Wird aufgrund eines gesondert in Auftrag gegebenen Musters ein Produktionsauftrag erteilt, werden die Kosten der Musterherstellung auf den Kaufpreis angerechnet.
VII. Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.
2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
VIII. Pflichtverletzung wegen Mängel
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb
von fünf Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Dies gilt auch u.a. für die Farbwiedergabe, die abhängig von Material und Verarbeitungsweise von Mustern und Vorlagen abweichen kann.
2. Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.
Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d.h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
3. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
4. Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
IX. Urheberrechte
Urheber- und Schutzrechte werden mit der Lieferung von uns hergestellter Produkte nicht übertragen. Soweit wir Gestaltung und Design erstellt haben, ist der Käufer zur Nutzung berechtigt; Nachbau, Weitergabe und anderweitige Verwendung unserer Produkte sind ausgeschlossen und nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Bielefeld. Gerichtsstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Bielefeld.
XI. Schlussbestimmungen
1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
3. Falls die vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
